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Abtretung

Eine Abtretung oder Zession ist im deutschen und österreichischen Zivilrecht (nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB, die auch auf das österreichische Recht zutrifft) die Übertragung einer Forderung vom Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Sie erfolgt durch Vertrag zwischen diesen beiden.
 
 

 
 
   
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