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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Sie sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer und unterliegen somit auch dem AGB-Gesetz. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen stellen den normierten Teil des Bedingungswerkes dar, sie umfassen nicht den Tarif. Eigene Tarifbedingungen kennt die Lebensversicherung nicht, jedoch bestehen unterschiedliche AVB nach Versicherungsarten, z. B. AVB für die Risikoversicherung, AVB für die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, etc.
 
 

 
 
   
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