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Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer ist vor Abschluss (vorvertragliche Anzeigepflicht), vor einer Änderung oder Wiederherstellung seines Versicherungsvertrages dazu verpflichtet, die für die Übernahme des Risikos relevanten Umstände wahrheitsgemäß anzuzeigen. Verschweigt er z. B. gesundheitliche Beschwerden oder Krankheiten bzw. gibt sie nicht richtig an, dann spricht man von einer "Verletzung der Anzeigepflicht". Mögliche Rechtsfolgen je nach Sachlage sind Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung des Vertrages, sowie Leistungsfreiheit im Versicherungsfall.
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