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außerrechnungsmäßige Zinsen
Wird bei der Anlage der Sparbeiträge ein höherer als der garantierte Ertrag (Rechnungszins) erwirtschaftet, was in der Regel der Fall ist, so handelt es sich bei dem die rechnungsmäßigen Zinsen übersteigenden Betrag um außerrechnungsmäßige Zinsen.
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