Übersicht   Wir über uns   About Us   Presse   Infothek   Impressum  
 
 
 
 

außerrechnungsmäßige Zinsen

Wird bei der Anlage der Sparbeiträge ein höherer als der garantierte Ertrag (Rechnungszins) erwirtschaftet, was in der Regel der Fall ist, so handelt es sich bei dem die rechnungsmäßigen Zinsen übersteigenden Betrag um außerrechnungsmäßige Zinsen.
 
 

 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2010, alle Rechte vorbehalten