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betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Gehalt und erhält im Gegenzug vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage.
Die betriebliche Altersversorgung kann in Deutschland nur über die folgenden Durchführungswege erfolgen: Direktzusage, Direktversicherung , Unterstützungskasse , Pensionsfonds, Pensionskasse
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