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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. (Schadenminderung,
Anzeigepflichten
, Meldung einer Gefahrenerhöhung, Mitwirkungspflichten usw.). Obliegenheiten sind im Gegensatz zu Rechtspflichten nicht einklagbar.
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