Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. (Schadenminderung, Anzeigepflichten, Meldung einer Gefahrenerhöhung, Mitwirkungspflichten usw.). Obliegenheiten sind im Gegensatz zu Rechtspflichten nicht einklagbar.
 
 

 
 
   
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