Pensionsfonds

Neben den vier klassischen Wegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung und Pensionskasse bildet seit 2002 der Pensionsfonds einen fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Pensionsfonds haben gegenüber der Pensionskasse eine höhere Anlagefreiheit. Aufgrund des damit verbundenen Risikos unterliegen Pensionsfonds mit Beitragszusagen dem Insolvenzschutz.
 
 

 
 
   
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