Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist ein Träger der betrieblichen Altersversorgung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Der Arbeitgeber gründet eine Pensionskasse oder schließt sich einer überbetrieblichen Pensionskasse an. Er zahlt die Beiträge an die Pensionskasse. Diese gewährt einen Rechtsanspruch auf die Leistung und zahlt die Versorgungsleistungen. Damit nimmt sie dem Arbeitgeber das Risiko der Erfüllbarkeit der Versorgungsverpflichtungen ab.