 |
|
 |
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt nach SGB XI bei Menschen vor, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft - das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate - in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Dies kann in der häuslichen Umgebung oder in einem Pflegeheim geschehen.
Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person gemäß Punktetabelle.
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU-professional) und die selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU-protect®) der Dialog Lebensversicherungs-AG stellt eine 100%ige BU-Leistung/EU-Leistung ab 3 Pflegepunkten zur Verfügung.
|
| |
| |
|
|
|
 |
|
 |