Policendarlehen

Ein Policendarlehen ist eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung. Ein Rechtsanspruch des Versicherungsnehmers hierauf besteht nicht. Die Höhe der Vorauszahlung (des Darlehens) richtet sich nach der Höhe des Rückkaufswertes. Der Zinssatz wird nach Lage des Kapitalmarktes festgesetzt. Der Versicherungsnehmer kann unter Berücksichtigung des jeweiligen Darlehensvertrages die Vorauszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die erbrachte Vorauszahlung mit der Versicherungsleistung verrechnet.
 
 

 
 
   
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