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Beitragsdepot
Der Versicherungsnehmer leistet eine Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre. Der voraus gezahlte Betrag wird auf ein Depot genommen, dem die laufenden Beiträge zu den jeweiligen Beitragsfälligkeiten entnommen werden. Das jeweilige Restdepot verzinst der Versicherer nach Vereinbarung, jedoch nicht mit einem höheren Zinssatz als dem Satz für verzinslich angesammelte Überschussanteile. Im vorzeitigen Versicherungsfall oder bei Kündigung wird der für die Deckung der fällig gewordenen Beiträge nicht verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Vgl. Depot Bei den Tarifen der Dialog Lebensversicherungs-AG ist die Beitragsvorauszahlung über ein Beitragsdepot nicht möglich.
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