Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung (nur möglich, wenn eine beitragsfreie Versicherungssumme vorhanden ist) wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Die Versicherungssumme wird auf die beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt.
Vgl.Kündigung des Vertrages; Wiederinkraftsetzung
 
 

 
 
   
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