Bei einer Beitragsfreistellung (nur möglich, wenn eine beitragsfreie Versicherungssumme vorhanden ist) wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Die Versicherungssumme wird auf die beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt. Vgl.Kündigung des Vertrages; Wiederinkraftsetzung