Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Dialog Lebensversicherungs-AG liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben und sie in dieser Zeit auch keine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt.
Vgl. abstrakte Verweisung , konkrete Verweisung

Die Dialog bietet die Tarife SBU-solution® und SBU-professional zur Absicherung der Berufsunfähigkeit an.
 
 

 
 
   
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