Bezugsrecht

Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer im Leistungsfall die Versicherungsleistung erhalten soll, also bezugsberechtigt ist. Es wird das widerrufliche Bezugsrecht und das unwiderrufliche Bezugsrecht unterschieden.

Die Festlegung eines eindeutigen Bezugsrechtes ist sehr wichtig, um zu gewährleisten, dass die Versicherungsleistung direkt an die bezugsberechtigte Person oder den bezugsberechtigten Personenkreis ausgezahlt werden kann und zu vermeiden, dass die Versicherungsleistung in den Nachlass des Versicherungsnehmers fällt.
 
 

 
 
   
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