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Zusatzzahlung
Es kann vereinbart werden, dass bei einer erstmalig unbefristet anerkannten Berufsunfähigkeit eine einmalige Zusatzzahlung in Höhe von 12 Monatsrenten zu erbringen ist. Diese Einmalhilfe dient der finanziellen Unterstützung, um einen möglichen erhöhten Finanzbedarf aufgrund Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern (z. B. Hilfsmittel wie Rollstuhl, Umbauarbeiten etc.). Dies ist eine Option der Tarife SBU-professional und SEU-protect.
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