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Deckungskapital
Als Deckungskapital wird bei deutschen Versicherungsgesellschaften der Anteil der eingezahlten Prämien bezeichnet, der als Sparanteil mit garantierter Mindestverzinsung im
Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Im Gegensatz hierzu steht der Risikoanteil, der für die Deckung der Leistungsfälle angelegt wird.
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