Direktgutschrift

Form der Überschussbeteiligung. Sie wurde im Jahre 1984 eingeführt. Durch sie wird ein Teil des im Geschäftsjahr erwirtschafteten Überschusses dem Versicherungsnehmer unmittelbar gut geschrieben, ohne über die Rückstellung für Beitragserstattung geführt zu werden. Der Versicherungsnehmer erhält auf diese Weise einen Teil seiner Versicherungsdividende schneller. Der nach Abzug der Direktgutschrift verbleibende Überschuss fließt weiterhin über die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) mit zeitlicher Verzögerung dem Versicherungsnehmer zu. Die Direktgutschrift findet insbesondere in der Risikolebensversicherung Verwendung.
 
 

 
 
   
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