Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer als versicherte Person auf. Der Arbeitnehmer (versicherte Person) wird im Erlebensfall widerruflich (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) oder unwiderruflich (Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung) bezugsberechtigt.
 
 

 
 
   
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