Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um eine Zusage des Arbeitgebers. Durch die Direktzusage erlangen die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erbringt der Arbeitgeber die Leistungen selbst.