Dynamische Lebensversicherung

Wird auch Anpassungs- oder Zuwachsversicherung genannt. Beiträge und Versicherungssumme werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht (siehe Dynamik in der Anwartschaft), sofern der Versicherungsnehmer nicht nach Mitteilung der Erhöhung dagegen widerspricht. Obwohl sich dadurch der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung erforderlich. Das Anpassungsrecht erlischt, wenn mehr als zwei Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.
 
 

 
 
   
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