Einmalbeitrag

Als einmaligen Beitrag oder Einmalbeitrag bezeichnet man das nur einmalig bei Vertragsabschluss zu entrichtende Entgelt für den Erwerb eines Versicherungsschutzes. Bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles ist der Einmalbeitrag i. d. R. verfallen.
Vgl. Beitragszahlung
 
 

 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten