Erlebensfall

So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Je nach Tarif oder Tarifform werden Erlebensfallleistungen wie z. B. eine Kapital- oder Rentenzahlung fällig.
Vgl. kapitalbildende Lebensversicherung; Risikolebensversicherung
 
 

 
 
   
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