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Erwerbsminderungsrente
Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gibt es seit dem 31.12.2000 keine gesetzliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mehr. Dieser Personenkreis wird nach den Grundsätzen der am 01.01.2001 in Kraft getretenen Erwerbsminderung eingestuft. Bei voller Erwerbsminderung (für Personen, die weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können) kommt eine Erwerbsminderungsrente von ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens, bei teilweiser Erwerbsminderung (für Personen, die zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten können) eine Erwerbsminderungsrente von ca. 17% des letzten Bruttoeinkommens zur Auszahlung. Vgl.
SBU
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