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Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Dialog Lebensversicherungs-AG liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 2 Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden nachzugehen.
Vgl. Berufsunfähigkeit
Die Dialog bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu unseren Risikolebenstarifen RISK-vario® mit laufender Beitragszahlung oder als selbständige Versicherung SEU-protect® an.
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