Fristenverzicht

Verzicht auf die Anwendung des Rücktrittsrechts bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und der Selbsttötungsklausel bei der Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines einmaligen Zusatzbeitrages für den Teil der Versicherungssumme, auf den sich der Fristenverzicht erstreckt, zuzüglich einer eventuellen Versicherungssteuer. (Das Recht auf Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bleibt hiervon unberührt). Der Fristenverzicht kann nur auf Antrag einer Bank, Sparkasse o. ä. bei einer angezeigten Verfügungsbeschränkung (Abtretung; Vinkulierung etc.) vereinbart werden.
 
 

 
 
   
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