Insolvenzsicherung

Sicherung gegen das "Unsicherwerden" eines Unternehmens. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung enthält Bestimmungen, durch welche die Versorgungsanwartschaften gegen das "Unsicherwerden" des Arbeitgebers gesichert werden sollen. Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensionssicherungsverein.
 
 

 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten