kapitalbildende Lebensversicherung

Gemischte Versicherung auf ein oder mehrere verbundene Leben. Unter der gemischten Versicherung versteht man eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Die versicherte Summe wird fällig beim Tode der versicherten Person (bei verbundenen Leben einmalig beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person) oder bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
 
 

 
 
   
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