Karenzzeit

Bei der SBU uns Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann eine Karenzzeit von 6, 12, 18 und 24 Monaten vereinbart werden, mit der Maßgabe, dass die Rentenzahlung und die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht erst nach der vereinbarten Karenzzeit nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit beginnt.
 
 

 
 
   
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