konkrete Verweisung

Eine "konkrete Verweisung" ist möglich, wenn die berufsunfähige versicherte Person konkret und tatsächlich eine andere Berufstätigkeit ausübt, die mit der bisherigen Tätigkeit im Hinblick auf Verdienst, soziale Stellung, Ausbildungsniveau etc. vergleichbar ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft, da solche Fälle nicht dem Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechen.
 
 

 
 
   
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