 |
|
 |
Kündigung des Vertrages
Eine Kündigung ist eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung, die ein Rechtsverhältnis (Versicherungsvertrag) auflöst. Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen sind Kündigungsfristen und ggf. Vertragslaufzeiten (vor allem in der Sachversicherung) zu berücksichtigen.
Die Lebensversicherungen der Dialog Lebensversicherungs-AG können jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat (zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes) gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Vgl. Rückkauf; Rückkaufswert
|
| |
| |
|
|
|
 |
|
 |