Lebensphasenmodell (SBU)

Die versicherte Rente kann bis zur Mindestrente (600,- € p.a.) reduziert und ohne erneute Gesundheitsprüfung auf den ursprünglichen Stand angehoben werden; z. B. bei Arbeitslosigkeit (innerhalb von 24 Monaten), in der Elternzeit (innerhalb von 36 Monaten).
 
 

 
 
   
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