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Ratenzuschlag
Soweit Jahresprämien vereinbart sind, kann der Beitrag aufgrund besonderer Vereinbarung häufig auch in unterjährlichen Raten, z. B. monatlich gezahlt werden. Es wird dann ein Ratenzuschlag erhoben, der die Verwaltungsmehrarbeit ausgleichen soll. Der Ratenzuschlag beträgt bei monatlicher Zahlungsweise 5 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 3 % und bei halbjährlicher Zahlungsweise 2 %.
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