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Rechnungszins
Der Rechnungszins stellt für alle Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland eine verbindliche Mindestverzinsung dar, die in jedem Fall während der gesamten Vertragsdauer vom Lebensversicherungsunternehmen erzielt werden muss, damit die vereinbarte Versicherungsleistung bei unveränderbaren Beiträgen auch tatsächlich erbracht werden kann.
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