Rentendynamik im Leistungsfall (SBU und SEU)

Es kann vereinbart werden, dass sich während der Dauer der Berufsunfähigkeit/Erwerbssunfähigkeit die versicherte Barrente zusätzlich zu den jeweils festgelegten, nicht garantierten, Überschuss-Sätzen um den beantragten Rentensteigerungssatz erhöht. Der Rentensteigerungssatz ist frei wählbar zwischen 1% und 5%. Absicherung des Inflationsrisikos im BU- bzw. EU-Leistungsfall.
Vgl. Dynamik im Rentenbezug
 
 

 
 
   
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