Rückdeckungsversicherung

Die Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung ist zur mittelbaren Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet, und zwar bei der unmittelbaren Versorgungszusage und bei der Unterstützungskasse. Die Rückdeckungsversicherung wird, wie die Direktversicherung, auf das Leben oder für den Fall der Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Im Versicherungsfall erhält der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse die Versicherungsleistung und damit die finanziellen Mittel, mit denen die Versorgungsverpflichtungen erfüllt werden können.
 
 

 
 
   
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