Rückkauf

Die Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird auch Rückkauf genannt, da die Versicherung vom Versicherungsunternehmen "zurückgekauft" und der Rückkaufswert (sofern bereits vorhanden) an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird.
Vgl. Kündigung des Vertrages
 
 

 
 
   
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