Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)

Die aus dem Gesamtüberschuss für die Gewinnbeteiligung der Versicherten ausgesonderten Beträge werden zum Teil direkt ausgeschüttet (siehe Direktgutschrift). Der andere Teil wird zunächst einem Sammelfond, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, zugeführt, um losgelöst von den schwankenden Jahresergebnissen eine möglichst gleich bleibende Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
 
 

 
 
   
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