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Solvabilität
Ein in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingeführtes System von finanzwirtschaftlichen Regeln für die Bestimmung eines Mindesteigenkapitals der Erstversicherer. Es bedeutet genormte Mindestrelationen zwischen bestimmten Größen des Jahresabschlusses (§ 53 c VAG). Bei der Lebensversicherung sind die Versicherungssummen und die Deckungsrückstellungen, bei Zusatzversicherungen die Beitragseinnahmen als Berechnungsgrundlage maßgebend. Der Nachweis der ausreichenden Solvabilität wird mit einer der Aufsichtsbehörde jährlich zu übermittelnden Solvabilitätsübersicht erbracht.
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