Sondervermögen

Das Fondsvermögen ist ein Sondervermögen, weil es nicht in den Unternehmenswert der Fondsgesellschaften hineingerechnet werden darf. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Die Anteile bleiben im Besitz des Kunden, die Bank übernimmt lediglich die Verwaltung.
 
 

 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten