Summenversicherung

Versicherung nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung. Die Versicherungssumme ist nicht Höchsthaftungssumme, sondern feste Bezeichnung der Versicherungsleistung. Lebensversicherungen zählen zu den Summenversicherungen.
Vgl. Schadensversicherung
 
 

 
 
   
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