verbundene Leben

Bei einer Lebensversicherung auf verbundene Leben ist das Todesfallrisiko für zwei oder mehrere Personen in einem Versicherungsvertrag versichert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person fällig. Bei gleichzeitigem Tod von mehreren versicherten Personen wird die Versicherungssumme i. d. R. nur einmal fällig.
Bei der Dialog Lebensversicherungs-AG können bis zu 9 Personen in einem Vertrag versichert werden. Diese Absicherung von "verbundenen Leben" eignet sich Ideal für Familien und Geschäftsverbindungen.
 
 

 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten