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Versicherungsbeginn
Es gibt 3 Formen des Versicherungsbeginns, den formellen Beginn (Annahmeerklärung oder Aushändigung des Versicherungsscheines), den technischen Beginn (in der Police angegebener Zeitpunkt) und den materiellen Beginn (Zahlung der Erstprämie). Erst wenn die Voraussetzungen für alle 3 Beginne vorliegen, besteht Versicherungsschutz. Vgl. erweiterte Einlösungsklausel; vorläufiger Versicherungsschutz
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