vorläufiger Versicherungsschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen (Einzugsermächtigung erteilt oder Einlösungsbetrag bezahlt, kein Probeantrag etc.) besteht ab Antragseingang bei der Dialog Lebensversicherungs-AG vorläufiger Versicherungsschutz. Der vorläufige Versicherungsschutz endet mit Beginn des Versicherungsschutzes der beantragten Versicherung, nachdem er widerrufen wurde oder der Antrag nicht zu den gewünschten Bedingungen angenommen werden kann. Der vorläufige Versicherungsschutz ist auf 100.000,- € bei Risikolebensversicherungen und 18.000,- € bei der SBU und SEU begrenzt. Für den vorläufigen Versicherungsschutz ist kein besonderer Beitrag zu entrichten.

Der genaue, rechtsverbindliche Wortlaut ist den "Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz" zu entnehmen.
 
 

 
 
   
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